AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mitglieder des Schweizer Volleyballvereins Volley Mutschellen.
1. Allgemeines
Mit dem Beitritt zu unserem Volleyballverein verpflichtest du dich, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzuhalten. Diese AGB stellen einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dir und dem Verein dar.
2. Zustimmung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige
Minderjährige Personen unter 18 Jahren: Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten (z. B. Eltern oder Vormund) zur Mitgliedschaft im Club einholen. Durch das Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Absenden des Online-Anmeldeformulars erklärst du, dass du entweder mindestens 18 Jahre alt bist oder, falls jünger, die ausdrückliche Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der Clubmitgliedschaft erhalten hast.
3. Nutzung von Fotos
Mit dem Beitritt zum Verein gestattet das Mitglied ausdrücklich die Verwendung von Fotos, auf denen es abgebildet ist, für Vereinszwecke. Diese Nutzung umfasst die Verwendung auf der Website des Vereins, in Vereinszeitungen, auf Flyern oder anderen Werbematerialien, die vom Verein herausgegeben werden.
4. Verhaltenskodex
Das Mitglied verpflichtet sich, sich an die gängigen Umgangsformen im Verein zu halten und das Zusammenleben und -arbeiten mit anderen Mitgliedern sowie Trainer:innen zu respektieren. Insbesondere werden keine diskriminierenden, beleidigenden oder unangemessenen Kommentare oder Handlungen geduldet.
5. Austritt aus dem Verein
Ein Austritt aus dem Verein muss offiziell über die zuständige Trainer:in des Mitglieds mitgeteilt werden. Das Mitglied verpflichtet sich, alle noch ausstehenden Zahlungen zu leisten und alle vom Verein zur Verfügung gestellten Materialien zurückzugeben.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, ist der Sitz des Vereins.
Haftungsausschluss
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Der Verein sowie alle in seinem Namen handelnden Personen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Vorstandsmitglieder, Trainer:innen, Betreuungspersonen und Freiwillige, übernehmen keine Haftung für Verluste, Schäden, Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder Unannehmlichkeiten jeglicher Art, die Mitgliedern, Teilnehmenden oder Dritten im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Vereins entstehen können.
Eigenverantwortung der Teilnehmenden
Jedes Mitglied und alle Teilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr an den Aktivitäten des Vereins teil. Es liegt in der Verantwortung aller Personen, ihre körperlichen Fähigkeiten und Grenzen zu beurteilen und entsprechend zu handeln. Alle Teilnehmenden sind angehalten, geeignete Schutzmassnahmen zu treffen und die Anweisungen des Trainingspersonals zu befolgen.
Versicherung
Mitglieder und Teilnehmende werden darauf hingewiesen, dass es in ihrer eigenen Verantwortung liegt, eine ausreichende Versicherung abzuschliessen, um sich gegen mögliche Risiken und Unfälle während der Teilnahme an den Vereinsaktivitäten abzusichern.
Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Der Verein haftet nicht für Ereignisse und Umstände, die ausserhalb des zumutbaren Kontrollbereichs des Vereins liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fälle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, streikbedingte Ausfälle und behördliche Anordnungen.
Kenntnisnahme und Akzeptanz
Durch die Teilnahme an den Aktivitäten des Vereins erklärt sich jedes Mitglied und jede teilnehmende Person mit diesem Haftungsausschluss einverstanden und akzeptiert, dass jegliche Ansprüche gegenüber dem Verein oder in dessen Namen handelnden Personen ausgeschlossen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.